Rechtsprechung
   BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12   

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https://dejure.org/2013,3994
BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12 (https://dejure.org/2013,3994)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2013 - 5 AZR 242/12 (https://dejure.org/2013,3994)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2013 - 5 AZR 242/12 (https://dejure.org/2013,3994)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • openjur.de

    Arbeitnehmerüberlassung; Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"))

Kurzfassungen/Presse (6)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Gilt der Tarifvertrag für mich, wenn ich nicht in der Gewerkschaft bin?

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer der tarifunfähigen CGZP

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Gleiches Entgelt für Leiharbeitnehmer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Leiharbeiter haben Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP wirkt sich unterschiedlich auf Leiharbeitnehmeransprüche aus

Besprechungen u.ä. (3)

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung)

    Leiharbeiter und Betriebsräte

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Nachzahlungen an Zeitarbeinehmer: Equal Pay ja, aber…

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Strauß Buntes zu Equal Pay

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12
    Zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs auf gleiches Arbeitsentgelt nach § 10 Abs. 4 AÜG ist ein Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum anzustellen (BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 35 f., BAGE 137, 249) .

    Soweit es dem Verleiher gelingt, die Auskunft des Entleihers zu erschüttern, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Anspruchsteller die anspruchsbegründenden Tatsachen darlegen und beweisen muss (vgl. BAG 23. März 2011 - 5   AZR 7/10 - Rn. 36, BAGE 137, 249) .

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12
    a) Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) .

    Die Tariffähigkeit der CGZP wurde bereits nach deren ersten Tarifvertragsabschluss im Jahre 2003 in Frage gestellt und öffentlich diskutiert (vgl. Schüren in Schüren/Hamann AÜG 4. Aufl. § 9 Rn. 107 ff. mwN; Ulber NZA 2008, 438; Rolfs/Witschen DB 2010, 1180; Lunk/Rodenbusch RdA 2011, 375) .

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12
    Die Kürze der Fristen auf beiden Stufen benachteiligte den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. dazu im Einzelnen: BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115, 19) .
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12
    Die Kürze der Fristen auf beiden Stufen benachteiligte den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. dazu im Einzelnen: BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115, 19) .
  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12
    Eine derartige Abrede scheidet jedoch aus, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, nur ein wirksamer Tarifvertrag habe vereinbart werden sollen (BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 43) .
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12
    Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsschluss für die Dauer des Arbeitsverhältnisses erkennen können, was gegebenenfalls "auf ihn zukommt" (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 21 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12

    Anspruch auf gleiches Entgelt eines Leiharbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12
    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob Regelungen zu Ausschlussfristen in Tarifverträgen der Arbeitnehmerüberlassungsbranche überhaupt den Anspruch auf gleiches Entgelt erfassen (vgl. dazu LAG Düsseldorf 29. August 2012 - 12 Sa 576/12 - Rn. 132, rkr.) .
  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12
    a) Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) .
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12
    Gerade dies will das Bestimmtheitsgebot verhindern (BAG 17. August 2011 - 5 AZR 406/10 - Rn. 13, 16 mwN) .
  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12
    a) Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) .
  • BAG, 27.11.1964 - 1 ABR 13/63

    Tariffähiger Verband - Abschluß von Tarifverträgen - Tarifzuständigkeit -

  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 590/05

    Allgemeinverbindlichkeit - Ende - mehrgliedriger Tarifvertrag

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP

  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

  • BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 107/11

    Verfall von Urlaubsabgeltung und restlicher Vergütung

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 85/11

    Haustarifvertrag - Ausgliederung im Wege der Spaltung

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • LAG Düsseldorf, 08.12.2011 - 11 Sa 852/11

    "Equal-Pay" in der Zeitarbeit auch für Forderungen vor Dezember 2010?

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit einer Bezugnahme auf

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des BAG an (BAG Urteil vom 13.3.2013 - 5 AZR 954/11 - BAGE 144, 306 = juris RdNr 26 ff; BAG Urteil vom 13.3.2013 - 5 AZR 242/12 - juris RdNr 18 ff; BAG Urteil vom 19.2.2014 - 5 AZR 920/12 - juris RdNr 31; BAG Urteil vom 19.2.2014 - 5 AZR 700/12 - juris RdNr 15, 28) , wonach der Verweis auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag ohne Kollisionsregel nach § 307 Abs. 1 BGB (idF der Bekanntmachung vom 2.1.2002 <BGBl I 42>) unwirksam ist.

    Andernfalls lässt sich nicht für jeden Zeitpunkt bestimmen, welches der in Bezug genommenen tariflichen Regelwerke sich jeweils durchsetzen und gelten soll (BAG Urteil vom 13.3.2013 - 5 AZR 954/11 - BAGE 144, 306 = juris RdNr 30; BAG Urteil vom 13.3.2013 - 5 AZR 242/12 - juris RdNr 22).

    Er kann weder auf eine ständige Beobachtung der Tariflandschaft im Arbeitnehmerüberlassungsgewerbe noch zu Spekulationen darüber verpflichtet werden, welches von mehreren tariflichen Regelwerken zu einem bestimmten Zeitpunkt auf sein Arbeitsverhältnis Anwendung finden soll (BAG Urteil vom 13.3.2013 - 5 AZR 954/11 - BAGE 144, 306 = juris RdNr 32; BAG Urteil vom 13.3.2013 - 5 AZR 242/12 - juris RdNr 24).

    Unabhängig davon, dass der zuständige Spruchkörper des BAG offenbar selbst keinen Anlass für die Ankündigung einer Rechtsprechungsänderung oder die Vorlage an den Großen Senat (§ 45 Arbeitsgerichtsgesetz) wegen Abweichung von der Rechtsprechung eines anderen Senats gesehen hat, vermag auch der erkennende Senat in den Entscheidungen des BAG vom 13.3.2013 (5 AZR 954/11 - BAGE 144, 306 = juris - und 5 AZR 242/12 - juris) keine Abkehr von einer gefestigten Rechtsprechung zu erblicken.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2019 - L 8 R 758/17

    Rechtmäßigkeit einer Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen nach

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteile v. 13.3.2013, 5 AZR 954/11 und 5 AZR 242/12) habe bereits festgestellt, dass eine - wie vorliegend von der Klägerin genutzte - Verweisung in Arbeitsverträgen auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag intransparent und nach § 307 Abs. 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam sei, wenn sich nicht ersehen lasse, welches der tariflichen Regelwerke bei sich widersprechenden Regelungen den Vorrang habe.

    Die arbeitsvertragliche Bezugnahme erstreckt sich damit gleichzeitig auf mehrere eigenständige Tarifwerke, ggf. jeweils bestehend aus Mantel-, Entgeltrahmen-, Entgelt- und Beschäftigungssicherungstarifvertrag (BAG, Urteil v. 13.3.2013, 5 AZR 242/12, USK 2013-119, Rdnr. 19).

    Er kann weder auf eine ständige Beobachtung der Tariflandschaft im AÜG noch zu Spekulationen darüber verpflichtet werden, welches von mehreren tariflichen Regelwerken zu einem bestimmten Zeitpunkt auf sein Arbeitsverhältnis Anwendung finden soll (dazu detailliert: BAG, Urteile v. 13.3.2013, 5 AZR 954/11, BAGE 144, 306 und 5 AZR 242/12, USK 2013-119; bestätigt durch BAG, Urteile v. 19.2.2014, 5 AZR 700/12, NZA 2014, 1097, Rdnr. 15 und 5 AZR 920/12, DB 2014, 1143).

    aa) Die Rechtsprechung hat sich mit der Frage des Vertrauensschutzes in höchstrichterliche Rechtsprechung bereits mehrfach auseinandergesetzt (u.a. BSG, Urteil v. 16.12.2015, a.a.O., Rdnr. 33ff.; BVerfG, Beschluss v. 25.4.2015, 1 BvR 2314/12, NJW 2015, 1867, Rdnr. 13; BAG, Urteil v. 13.3.2013, 5 AZR 242/12, USK 2013-119, Rdnr. 16; Urteil v. 18.4.2007, 4 AZR 652/05, BAGE 122, 74, Rdnr. 47; BAG, Urteil v. 22.10.2008, 4 AZR 793/07, BAGE 128, 185, Rdnr. 33; Senat, Urteil v. 27.6.2018, L 8 R 884/17; Senat, Urteil v. 9.5.2018, L 8 R 400/17, jeweils juris).

    (2) Das BAG hat sich zu dieser Thematik konkret vor seinen Urteilen vom 13.3.2013 (5 AZR 954/11 und 5 AZR 242/12) gleichfalls noch nicht geäußert.

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach

    Maßstab ist in diesem Falle das Arbeitsentgelt, das der Leiharbeitnehmer erhalten hätte, wenn er für die gleiche Tätigkeit unmittelbar beim Entleiher eingestellt worden wäre (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 242/12 - Rn. 30 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 20.02.2013 - 4 Sa 1541/12

    Anspruch überlassener Arbeitnehmer auf "Equalpay"; Berücksichtigung einer

    Die Kammer sieht von einer näheren Begründung unter Bezugnahme auf das Urteil des Arbeitsgerichts ab, nachdem diese Rechtsprechung durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt worden ist (vgl. BAG Urteile vom 13. März 2013 - 5 AZR 954/11, - 5 AZR 146/12, - 5 AZR 242/12, - 5 AZR 294/12 und - 5 AZR 424/12, alle in Pressemitteilung).

    Auf die Mehrgliedrigkeit des MTV CGZP könnte sich die Beklagte im Übrigen auch deshalb nicht berufen, weil eine solche Klausel intransparent und nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam ist, wenn sich nicht ersehen lässt, welches der tariflichen Regelwerke bei sich widersprechenden Regelungen den Vorrang haben soll (vgl. BAG 13.03.2013, a.a.O.; LAG Niedersachsen 28.11.2012 - 2 Sa 76/12, juris Rn 56 ff. m.w.N.).

    Diese hatte gerade keinen Entgeltcharakter, insbesondere stellte sie kein verschleiertes Arbeitseinkommen dar (vgl. dazu auch BAG 13.03.2013, a.a.O.; LAG Baden-Württemberg 27.08.2012 - 9 Sa 187/11).

    Die Parteien wollten einen "gültigen" Tarifvertrag einbeziehen und gerade nicht ein ungültiges Tarifwerk (so - zumindest im Ergebnis - jetzt auch BAG 13.03.2013 - 5 AZR 242/12, Pressemitteilung; Landesarbeitsgericht Düsseldorf 21.06.2012 - 13 Sa 319/12, juris Rn. 51).

  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

    Letzteres ist unabhängig von den Beschlüssen des BAG vom 22./23.05.2012 (1 ABN 27/12, 1 AZB 67/11 und 1 AZB 58/11), mit denen die Tarifunfähigkeit der CGZP zwischenzeitlich und insgesamt auch für die Vergangenheit festgestellt ist und den jüngsten Urteilen des BAG vom 13.03.2013 (5 AZR 954/11, 5 AZR 146/12, 5 AZR 242/12, 5 AZR 294/12 und 5 AZR 424/12) mit der die Kammer überzeugenden, nachfolgenden arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bereits im Zeitpunkt der Erteilung des Ausgangsbescheides der Fall gewesen, mit der Folge, dass die hier betroffenen Arbeitnehmer aufgrund des Equal-Pay-Grundsatzes höhere Entgeltansprüche gehabt hätten, die wiederum der Beitragspflicht unterlegen hätten, ohne dass es mit der sozialgerichtlichen Rechtsprechung darauf ankäme, ob sich diese Entgeltansprüche durch die Arbeitnehmer rückwirkend arbeitsrechtlich realisieren ließen, da insoweit für das Entstehen von Beitragsansprüchen allein auf das tatsächlich geschuldete Arbeitsentgelt abzustellen ist, ohne dass es im vorliegenden Beitragsstreit einer Aussetzung des Verfahrens etwa analog § 97 Abs. 5 ArbGG bedurft hätte.

    Schlussendlich hat das BAG diese vorgenannt erst- und zweitinstanzliche arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, soweit vorliegend entscheidungserheblich, dann aber auch vom Grundsatz her zwischenzeitlich nach dem Motto "Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer" insgesamt bestätigt (BAG, Urteile vom 13.03.2013, 5 AZR 954/11, 5 AZR 146/12, 5 AZR 242/12, 5 AZR 294/12 und 5 AZR 424/12).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 7 Sa 378/13

    Ausschlussfrist - equal-pay-Anspruch - vergleichbarer Arbeitnehmer

    Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302), dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) steht rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann fest, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG v. 13.03.2013 - 5 AZR 242/12 - juris; 5 AZR 954/11 - NZA 2013, 680 ff.; BAG v. 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - juris sowie 1 AZB 67/11 - juris).

    2.1.2.3 Ein etwaiges Vertrauen der Verleiher in die Tariffähigkeit der CGZP ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht geschützt (vgl. BAG 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 - a.a.O; 5 AZR 242/12 -juris).

    Wenn ein Verleiher gleichwohl zur Vermeidung einer Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer von der CGZP abgeschlossene Tarifverträge arbeitsvertraglich vereinbart habe, bevor die dazu allein berufenen Gerichte für Arbeitssachen über deren Tariffähigkeit befunden hatten, sei er ein Risiko eingegangen, das sich durch die rechtskräftigen Entscheidungen zur fehlenden Tariffähigkeit der CGZP realisiert hat (BAG 13.03.2013 - 5 AZR 242/12 - juris).

  • SG Wiesbaden, 27.04.2015 - S 8 R 259/12

    Die Beteiligten streiten darum, ob die Beklagte im Rahmen einer Betriebsprüfung

    Dies wurde vom Bundesarbeitsgericht jedoch bereits in zahlreichen Entscheidungen bestätigt (vgl. etwa Beschlüsse vom 22./23.05.2012, Az. 1 ABN 27/12, Az. 1 AZB 67/11 und Az. 1 AZB 58/11 sowie die Entscheidungen vom 13.03.2013, Az. 5 AZR 954/11, 5 AZR 146/12, 5 AZR 242/12, 5 AZR 294/12 und 5 AZR 424/12 und die Entscheidungen vom 25.9.2013, Az. 5 AZR 815/12; 5 AZR 939/12; 5 AZR 778/12).

    Daher haben die Arbeitnehmer der Klägerin bereits im Zeitraum von 1.12.2005 bis zum 31.12.2009 einen Anspruch auf den Differenzlohn erworben (vgl. dazu: Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.3.2013, Az. 5 AZR 242/12).

    Die Kammer verweist insoweit auf die zutreffenden Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in dem Urteil vom 13.3.2013 (Az. 5 AZR 242/12) und macht sich diese zu Eigen:.

  • LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 2 Sa 349/13

    Arbeitnehmerüberlassung - Equal pay - CGZP - Ausschlussfrist - Urlaubsansprüche

    Zu ihm zählt nicht nur das laufende Arbeitsentgelt, sondern jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gewährt wird bzw. aufgrund gesetzlicher Entgeltfortzahlungstatbestände gewährt werden muss (BAG 13.03.2013 - 5 AZR 242/12 Rn. 32 mwN).

    In den Gesamtvergleich sind deshalb Leistungen der Entleiherin wie ein 13. Monatsgehalt und eine tarifliche Sonderzahlung, aber auch der von der Beklagten gewährte Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen einzubeziehen (BAG 13.03.2013 - 5 AZR 242/12 Rn. 32).

    Die Richtigkeit der Auskunft (Anwendung der tariflichen Regelungen der bayerischen Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie und Vergütung nach Lohngruppe I des LTV-Papier) ist von der Beklagten nicht bestritten und gilt daher als zugestanden (BAG 13.03.2013 - 5 AZR 242/12 Rn. 33).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 04.03.2014 - 6 Sa 264/12

    Aufhebungsvertrag - Verzichtsklausel - Equal-pay-Ansprüche

    Dem in der Vertragsklausel genannten Tarifvertrag kommt jedoch wegen fehlender Tariffähigkeit der CGZP als vertragsschließender Partei keine Rechtswirksamkeit zu (BAG 13.03.2013 - 5 AZR 242/12 - Rn. 11 ff).

    Die dort enthaltene Verweisung auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag entspricht nur dann dem Transparenzgebot, wenn diese mit einer Kollisionsregelung versehen ist (BAG 13.03.2013 - 5 AZR 242/12 - Rn. 18 ff).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - 7 Sa 352/15

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf das Tarifwerk des iGZ und der

    Der Arbeitnehmer kann weder auf eine ständige Beobachtung der Tariflandschaft im Arbeitnehmerüberlassungsgewerbe noch zu Spekulationen darüber verpflichtet werden, welches von mehreren tariflichen Regelwerken zu einen bestimmten Zeitpunkt auf sein Arbeitsverhältnis Anwendung finden soll (BAG, Urteil vom 13. März 2013 - 5 AZR 242/12 - BeckRS 2013, 71115, Rn. 22 ff.; kritisch hierzu Thüsing NZA 2013, 948, 949; Stoffels NZA 2013, 948, 949).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2015 - L 8 R 213/13

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen auf der Grundlage des geschuldeten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2018 - L 8 R 1031/17

    Sozialversicherungspflicht als Fremdgeschäftsführer einer GmbH

  • SG Detmold, 29.01.2014 - S 6 R 1181/12

    Leiharbeitsfirma muss Gesamtsozialversicherungsbeiträge wegen Tarifunfähigkeit

  • SG Detmold, 20.10.2015 - S 22 R 564/15
  • SG Detmold, 21.10.2014 - S 22 R 424/12

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer Betriebsprüfung

  • SG Detmold, 21.10.2014 - S 22 R 923/12

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer Betriebsprüfung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2015 - L 8 R 488/14

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen von einem

  • LAG Hamm, 03.06.2015 - 2 Sa 433/15

    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der Einbeziehung von Mantel- und

  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 15 Sa 9/17

    Equal pay

  • SG Detmold, 21.10.2014 - S 22 R 898/12

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer Betriebsprüfung

  • LSG Sachsen, 22.03.2013 - L 1 KR 14/13

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen auf Grund

  • ArbG Nürnberg, 11.09.2018 - 15 Ca 4827/17

    Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.03.2014 - L 1 R 40/14

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Beitragsbescheid -

  • SG Dresden, 15.05.2013 - S 15 KR 817/12

    Verpflichtung eines Unternehmens im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung zur

  • LAG Hessen, 09.04.2013 - 13 Sa 1608/12

    Guter Glaube an Tariffähigkeit - einmonatige Ausschlussfrist - vergleichbare

  • ArbG Offenbach, 17.10.2012 - 4 Ca 215/12

    Arbeitnehmerüberlassung; Ausschlussfristen; CGZP; Darlegungs- und Beweislast;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 9 R 179/14
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.08.2014 - L 5 KR 149/14

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Rentenversicherungsträger -

  • SG Dresden, 15.05.2013 - S 15 KR 440/12

    Verpflichtung eines im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung tätigen Unternehmens

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